Offizielle Warnungen

Rote Hand Briefe

Offizielle Warnungen zu Fluorchinolonen in Deutschland gibt es bereits seit Jahrzehnten!

Rote-Hand-Briefe: offizielle Sicherheitswarnungen in Deutschland

In Deutschland werden wichtige Arzneimittelwarnungen häufig in Form sogenannter Rote-Hand-Briefe (rHB) kommuniziert. Früher wurden diese Schreiben in der Regel direkt von den pharmazeutischen Herstellern versendet. Heute erfolgt die Veröffentlichung und Weiterleitung zunehmend zentral über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Rote-Hand-Briefe sind behördlich abgestimmte Sicherheitsinformationen zu Arzneimitteln. Sie richten sich an medizinische Fachkreise, also insbesondere an Ärzt*innen und Apotheker*innen. Verschickt werden sie dann, wenn neue oder besonders wichtige Risiken bekannt werden oder wenn konkrete Maßnahmen zur Risikominimierung notwendig sind.

Bei Fluorchinolonen ist die Vielzahl dieser Warnungen besonders auffällig. Keine andere Medikamentengruppe wurde über Jahre hinweg mit einer vergleichbaren Anzahl offizieller Warnungen, Anwendungseinschränkungen und Sicherheitsmitteilungen versehen. Allein in Deutschland wurden bereits mehrere Rote-Hand-Briefe veröffentlicht, die auf teils schwere, langanhaltende und potenziell irreversible Nebenwirkungen hinweisen.

Ein Rote-Hand-Brief bedeutet deshalb: Es handelt sich nicht allein um die in den Beipackzettel aufgeführten Nebenwirkungen. Vielmehr bestehen konkrete Sicherheitsbedenken, über die medizinische Fachkreise offiziell informiert werden müssen. Für Betroffene ist das wichtig, weil es zeigt, dass Fluorchinolon-Schäden behördlich bekannt, dokumentiert und sicherheitsrelevant sind.

Warnung 1

Moxifloxacin (Avalox® und Actimax®)

Warnung 2

Moxifloxacin (Avalox® und Actimax®)

Warnung 3

Norfloxacin-haltige Arzneimittel

Warnung 4

Tavanic® (Levofloxacin)

Warnung 5

Systemisch und inhalativ angewendete Fluorchinolone

Warnung 6

Wichtigste Warnung!
Systemisch und inhalativ angewendete Chinolon- und
Fluorchinolon-Antibiotika

Warnung 7

Systemisch und inhalativ angewendete Fluorchinolone

Warnung 8

Erinnerungsschreiben zu Warnung 6 Systemisch und inhalativ angewendete Fluorchinolone

EMA Warnungen

Offizielle Hinweise zu Risiken von Fluorchinolon-Antibiotika seit 2018

Öffentliche Anhörung der EMA im Jahr 2018

Auf Initiative des BfArM leitete die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) am 9. Februar 2017 ein europäisches Risikobewertungsverfahren zu Chinolonen und Fluorchinolonen ein.

Im Rahmen dieses mehrmonatigen Risikobewertungsverfahrens führte die EMA am 13. Juni 2018 eine öffentliche Anhörung durch. Ziel war es, die Erfahrungen und Ansichten von Patient*innen sowie der Öffentlichkeit zu schweren und anhaltenden Nebenwirkungen dieser Arzneimittelgruppe einzuholen. Die dabei vorgetragenen Erfahrungen flossen gemeinsam mit weiteren verfügbaren Daten in die anschließende Bewertung durch das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) ein.

Öffentliche Anhörungen dieser Art sind bei der EMA äußerst selten: Die Anhörung zu Chinolonen und Fluorchinolonen war erst die zweite öffentliche Anhörung in der Geschichte der EMA und bisher die jüngste. Die erste hatte nur wenige Monate zuvor stattgefunden und befasste sich mit dem Arzneimittel Valproat.

Dokumente zur Anhörung

In der Zusammenfassung zur öffentlichen Anhörung heißt es:

„Chinolon und Fluorchinolon sind Antibiotika synthetischen Ursprungs, die bei einem breiten Spektrum von bakteriellen Infektionen eingesetzt werden. In der EU sind sie seit 1962 auf dem Markt. Millionen von Patienten mit bakteriellen Infektionen, darunter schwere oder lebensbedrohliche Infektionen sowie Fälle, bei denen andere Behandlungen nicht anschlugen, wurden mit ihnen behandelt. […]

Der Beratende Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA leitete eine Überprüfung dieser Arzneimittelklasse ein, nachdem von schweren, anhaltenden Nebenwirkungen berichtet wurde, die hauptsächlich Muskeln, Sehnen, Gelenke und das Nervensystem betrafen. Als Nebenwirkungen wurden u. a. lebensverändernde Schädigungen und Langzeitschmerzen genannt. Die Nebenwirkungen als solche waren bekannt. Bei der Überprüfung ging es vielmehr um das Anhalten und die langfristige Natur der Nebenwirkungen sowie deren Folgen für das Leben der Patienten.

Im Verlauf der Anhörung berichteten Betroffene unter anderem von lebensverändernden, weitreichenden Beschwerden, anhaltenden Schmerzen und erheblichen Einschränkungen.

Auszug aus der Zusammenfassung der Anhörung:

Schwerwiegende und möglicherweise dauerhafte Nebenwirkungen führen zur Aussetzung bzw. Einschränkung von Chinolon- und Fluorchinolon-Antibiotika

Am 15. November 2018 schloss die EMA ihre Überprüfung der schwerwiegenden, beeinträchtigenden und potenziell dauerhaften Nebenwirkungen von Chinolon- und Fluorchinolon-Antibiotika ab. Betroffen waren lediglich Präparate zur oralen Einnahme, als Injektion oder zur Inhalation. In der Folge wurden die Zulassungen mehrerer Chinolone ausgesetzt und die Anwendung der verbleibenden Fluorchinolone erheblich eingeschränkt.

Die entsprechenden Entscheidungen wurden für alle EU-Mitgliedstaaten rechtsverbindlich und in 22 Amtssprachen veröffentlicht.

Die EMA stellte unter anderem klar, dass diese Antibiotika nicht eingesetzt werden sollten:
  • bei Infektionen, die auch ohne Behandlung abklingen können

  • vorbeugend (prophylaktisch)

  • bei leichten oder mittelschweren Infektionen, sofern andere Antibiotika angewendet werden können

  • bei Patient*innen, die bereits schwerwiegende Nebenwirkungen durch Chinolone oder Fluorchinolone erlitten haben

Besondere Vorsicht gilt außerdem:

  • keine gleichzeitige Anwendung mit Kortikosteroiden, da dies das Risiko u.a. für Sehnenschäden zusätzlich erhöht

Im Anschluss an das Verfahren veröffentlichte das BfArM ein FAQ mit 19 Fragen und Antworten zu den Empfehlungen des PRAC.

Warnungen der EMA

Nach Einführung rechtsverbindlicher Anwendungsbeschränkungen im Jahr 2019 warnte die EMA 2023 erneut. Diese wiederholte Warnung war zwar nicht einzigartig, in ihrer Reichweite jedoch außergewöhnlich und verdeutlicht anhaltende Defizite bei der Umsetzung.
Die EMA stellt unmissverständlich klar:

„Die nationalen Behörden werden diese Entscheidung für die in ihren Ländern zugelassenen Fluorchinolon- und Chinolonmedikamente durchsetzen und zudem weitere geeignete Maßnahmen ergreifen, um die korrekte Anwendung dieser Antibiotika zu fördern.“

Warnungen in Amerika

Übersicht der Warnungen

Warnungen und Black Box Warnungen

Die Black Box Warnung ist die höchste/schärfste Warnstufe, die von der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde Food and Drug Administration (FDA) vergeben wird. Sie wird nur dann eingesetzt, wenn ein Medikament mit besonders schweren, potenziell lebensbedrohlichen oder dauerhaft schädigenden Risiken verbunden ist, und wird mittels einer deutlichen Hervorhebung in Form eines schwarzen Kastens auf der Verpackung oder im Beipackzettel des Medikaments angebracht.

Für systemisch angewendete Fluorchinolone wurde diese Warnung mehrfach verschärft. Die FDA weist unter anderem auf mögliche behindernde und potenziell dauerhafte Nebenwirkungen an Sehnen, Muskeln, Gelenken, Nerven und dem zentralen Nervensystem hin.

Auch in Deutschland gibt es sichtbare Box Warnungen die jedoch bei Fluorchinolonen bisher nicht eingesetzt wurden.

Warning 1

Ciprofloxacin, Gemifloxacin, Levofloxacin, Moxifloxacin, Norfloxacin und Ofloxacin

Warning 2

Alle systemischen Fluorchinolone

Warning 3

Alle systemischen Fluorchinolon-Arzneimittel

Warning 4

Alle systemischen Fluorchinolone
„disabling and potentially permanent, serious side effects“ (3 Jahre bevor die BfArM reagierte)

Warning 5

Alle systemisch und inhalativ angewendeten Fluorchinolone

Warning 6

Alle systemischen Fluorchinolone

Warning 7

Alle systemischen Fluorchinolone

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