ICD-Antrag
Deutschland und USA im Vergleich
Antragsverfahren, Entscheidungen und Dokumente rund um die Kodierung fluorchinolonbedingter Nebenwirkungen.
Beide Länder lehnten die Einführung eines eigenständigen ICD-Kodes für die langfristigen, schweren Nebenwirkungen unter der Bezeichnung FQAD ab. Stattdessen wurden lediglich allgemeiner gefasste ICD-Kodes für unerwünschte Wirkungen beziehungsweise Komplikationen durch Fluorchinolone eingeführt, die FQAD nicht ausdrücklich abbilden.




Antrag gestellt in 2024
Deutschland




Vorabversion ICD-10-GM veröffentlicht
Antrag abgelehnt
Positive Stellungnahmen der Fachgesellschaften
Vorabversion 17.09.2025
(mit der Endversion nicht mehr verfügbar)
Antrag gestellt in 2025
Link folgt
Fachaufsichtsbeschwerde gegen BfArM Entscheidung
Endversion & Einführung Sekundärcode (Y57.90!)
Endversion: ICD-10-GM-2026
gültig ab Januar 2026
Anträge abgelehnt
Unbeantwortete Kontaktversuche zur BfArM
Link folgt
Der ICD-Code Y57.90! ist ein Sekundärcode und wird nicht allein verwendet, sondern muss zusätzlich an die jeweilige Primärdiagnose angehängt werden, um sichtbar zu machen, dass die Erkrankung bzw. Nebenwirkung durch ein Fluorchinolon verursacht wurde – zum Beispiel: Polyneuropathie + Y57.90!.
































Quelle: ICD-10 GM - BfArM veröffentlicht endgültige Fassung (18.09.2025)


Quelle: BfArM- ICD-Sekundärcode für Deutschland, gültig seit Januar 2026


Auch für die Schweiz ist die deutsche ICD-10-GM relevant:
FQAD wird damit in der Schweiz im offiziellen Kontext der Arzneimittelsicherheit aufgegriffen und als solches benannt.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist darauf hin, dass die ICD-10-GM in der Schweiz neben der ICD-10-WHO verwendet und unverändert für das Schweizerische DRG-System übernommen wird. Damit haben Änderungen oder fehlende spezifische Kodiermöglichkeiten in der ICD-10-GM nicht nur Bedeutung für Deutschland, sondern auch für die stationäre Kodierung und Abrechnung u.a. in der Schweiz.
Das ist besonders relevant, weil Swissmedic, die Schweizer Arzneimittelbehörde, in den Vigilance-News, Edition 35 – November 2025 einen eigenen Beitrag zu Fluoroquinolone-associated disability (FQAD) veröffentlicht hat indem es heißt: „FQAD muss als eigenständiges klinisches Krankheitsbild anerkannt werden und darf nicht heruntergespielt oder fälschlicherweise psychischen Ursachen zugeschrieben werden.
Antrag gestellt in 2024
USA


Primärcode eingeführt
Antrag angenommen
Präsentation vor dem zuständigem Gremium
Codes / offizielle Einordnung
gültig ab 10/2025
ICD10 medical code for fluoroquinolone antibiotic toxicity
Adverse effect of fluoroquinolone antibiotics




















Quelle: CDC - ICD-Codes für Amerika, gültig seit Oktober 2025


Der wesentliche Unterschied zwischen dem Vorgehen der US-amerikanischen und der deutschen Behörde liegt in der Transparenz und Beteiligungsmöglichkeit. In den USA fand eine öffentliche Anhörung statt, bei der der deutsche Experte für Fluorchinolonschäden und FQAD, Dr. Stefan Pieper, gehört wurde. Ergänzend reichten betroffene Patient*innen im Anschluss ihre eigenen Fallberichte ein.
Das BfArM traf seine Entscheidung hingegen auf Grundlage interner Beratungen und nach Einholung von Stellungnahmen einzelner Fachgesellschaften. Fachleute mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet der Fluorchinolonschäden sowie betroffene Patient*innen wurden vom BfArM nicht aktiv einbezogen. Auch auf entsprechende Anfragen unsererseits erfolgte keine Antwort.
Prägnante Unterschiede in den behördlichen Verfahren
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