Habe ich Fluorchinolone erhalten?
So findet man heraus, ob einem in der Vergangenheit Fluorchinolone verordnet oder im Krankenhaus
verabreicht wurden.




1. Arzneimittelübersicht bei der Krankenkasse anfordern
Gesetzlich Versicherte können kostenlos eine Übersicht, der in den vergangenen Jahren über die Krankenkasse abgerechneten Medikamente anfordern.
✓ kostenlos anforderbar
✓ hilfreich bei älteren Verordnungen
✓ erfasst in der Regel nur Kassenleistungen


2. Patientenakte bei Arztpraxen anfordern
Ärzt*innen müssen Patientenunterlagen grundsätzlich mindestens 10 Jahre aufbewahren.
✓ Rechtsanspruch auf Einsicht und Kopie ist gesetzlich verankert
✓ erste Kopie kostenlos
✓ wichtig: Verordnungen, Arztbriefe, ggfls. Behandlungsnotizen


3. Krankenhausunterlagen prüfen
Krankenhäuser bewahren Unterlagen je nach Dokumentenart teils deutlich länger auf – teilweise bis zu 30 Jahre. Es besteht ein Rechtanspruch auf Einsicht und Kopie.
✓ Entlassberichte
✓ Medikationspläne
✓ Stations- und Behandlungsunterlagen
✓ Operationsberichte


Worauf du achten solltest
Achte bei der Durchsicht der Unterlagen besonders auf folgende Wirkstoffe:
Auch Augen- oder Ohrentropfen können relevant sein.



Hinweis:
Auskünfte an Versicherte: SGB IV § 305
Ärztliche Patientenakten sind nach § 630f BGB grundsätzlich mindestens 10 Jahre aufzubewahren
Patient*innen haben nach § 630g BGB ein Recht auf Einsicht
Nach der EuGH-Rechtsprechung zur DSGVO ist die erste Kopie der Patientenakte grundsätzlich unentgeltlich bereitzustellen
Für Krankenhäuser bestehen je nach Dokumentenart unterschiedliche Aufbewahrungsfristen
Fachleitfäden verweisen wegen möglicher Haftungsfragen teils auf Zeiträume bis zu 30 Jahren
Kontakt
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