Nebenwirkungen melden
Was nicht gemeldet wird, taucht in keiner Statistik auf.


Gerade bei Fluorchinolonen ist es entscheidend, schwere oder langanhaltende Beschwerden zu melden. Jede Meldung kann dazu beitragen, Risiken sichtbarer zu machen, Warnungen zu verbessern und zukünftige Schäden zu verhindern.
Melden bedeutet: Sichtbar machen, was sonst übersehen wird.
Nebenwirkungen melden: Jede Meldung zählt
Nebenwirkungen durch Fluorchinolone können direkt von Patient*innen beim BfArM gemeldet werden – zum Beispiel über das Online-Formular. Auch andere Wege sind möglich: In jedem Beipackzettel steht die Adresse des BfArM, sodass eine Meldung auch per Post oder E-Mail erfolgen kann.
Die folgende, auf Dr. Stefan Pieper basierend erstellte FQ-Nebenwirkungsmeldebogen zeigt bisher bekannte und beschriebene Nebenwirkungen bzw. synoptische Symptome. Sie kann als Hilfestellung genutzt und individuell ergänzt werden. Eine Meldung ist aber auch in jeder anderen Form möglich – etwa als eigene Krankheitsgeschichte, vorhandene Notizen oder Stichpunktliste.
Wichtig: Bei einer Meldung, egal ob über oder nicht über das Online-Formular, sollte sichergestellt werden, dass eine Meldenummer vergeben wird. Nur so kann nachvollzogen werden, dass die Meldung offiziell erfasst und an die europäische Meldestelle weitergeleitet wurde.
Die Meldung ist in unterschiedlichen Varianten möglich, etwa in Form des interaktiven Fragebogens, den wir auf der Grundlage von Dr. Piepers Fragebogen erstellt haben, als eigene Krankheitsgeschichte, vorhandene Notizen, Stichpunktliste oder ähnliches.
Wichtig ist vor allem, dass gemeldet wird.
Der Blick in die USA zeigt, warum: Dort stammten bei der Bewertung schwerer Fluorchinolon-Schäden rund 85 % der Berichte direkt von Betroffenen – ein außergewöhnlich hoher Anteil (normalerweise 2-6%).
Die FDA schrieb dazu sinngemäß, dass diese ungewöhnlich vielen direkten Patient*innenberichte sehr hilfreich waren, um die Fälle von Behinderung nach Fluorchinolonen zu erfassen.
FAQ: Nebenwirkungen melden
1. Warum ist es wichtig Nebenwirkungen zu melden?
Nebenwirkungsmeldungen sind ein wichtiger Teil der Arzneimittelsicherheit. Sie helfen dabei, mögliche Risiken besser zu erkennen, Häufungen sichtbar zu machen und schwere oder bisher unterschätzte Verläufe zu dokumentieren. Gerade bei langanhaltenden, ungewöhnlichen oder multisystemischen Beschwerden ist jede Meldung wichtig, weil sie dazu beitragen kann, dass das tatsächliche Ausmaß besser sichtbar wird.
2. Wo kann ich Nebenwirkungen melden?
In Deutschland können Nebenwirkungen über das gemeinsame Online-Meldeportal von BfArM und Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden. Zusätzlich gibt es Meldebögen, sodass eine Meldung auch schriftlich möglich ist. Je nach Situation kann auch eine Meldung über Ärzti*nnen oder Apotheker*innen erfolgen.
3. Wer darf Nebenwirkungen melden?
Nicht nur Ärzt*innen dürfen Nebenwirkungen melden. Auch Patient*innen, Angehörige oder betreuende Personen können selbst eine Meldung abgeben. Das ist wichtig, weil Betroffene ihre Beschwerden oft am genauesten schildern können – besonders dann, wenn Symptome länger anhalten oder mehrere Organsysteme betreffen.
Oft halten Ärzt*innen fälschlicherweise eine Nebenwirkungsmeldung nicht für erforderlich, wenn die Nebenwirkung im Beipackzettel bereits erwähnt ist und verweigern aus diesem Grund eine Meldung. Dennoch ist eine Meldung in Bezug auf die Quantität wichtig.
4. Brauche ich dafür einen Arzt / eine Ärztin?
Nein. Für eine Nebenwirkungsmeldung ist kein/e Arzt/Ärztin erforderlich. In Deutschland können Betroffene Verdachtsfälle selbst melden. Ein ärztlicher Bericht, Laborwerte oder Diagnosen können hilfreich sein, sind aber keine Voraussetzung.
6. Kann ich auch melden, wenn ich mehrere Medikamente gleichzeitig genommen habe?
Ja. Auch wenn mehrere Medikamente parallel angewendet wurden, ist eine Meldung möglich. In diesem Fall sollte möglichst genau angegeben werden, welche Präparate im betreffenden Zeitraum eingenommen oder angewendet wurden. Die spätere Bewertung, ob ein Zusammenhang wahrscheinlich, möglich oder unklar ist, erfolgt durch die zuständigen Stellen.
5. Muss ich beweisen, dass das Medikament die Beschwerden verursacht hat?
Nein. Eine Nebenwirkungsmeldung ist eine Verdachtsmeldung. Das bedeutet: Es reicht aus, dass ein zeitlicher oder inhaltlicher Zusammenhang möglich erscheint. Die Meldung bedeutet nicht, dass der Zusammenhang bereits bewiesen ist. Genau dafür gibt es das Meldesystem – um Verdachtsfälle zu sammeln, auszuwerten und mögliche Muster zu erkennen.
7. Kann ich Nebenwirkungen auch Jahre später noch melden?
Ja. Eine Meldung ist auch später noch möglich. Viele Menschen erkennen den möglichen Zusammenhang mit einem Medikament erst nach Monaten oder Jahren – zum Beispiel durch neue Informationen, Warnhinweise, ärztliche Gespräche oder den Austausch mit anderen Betroffenen.
9. Kann ich anonym melden?
Ja, eine anonyme Meldung ist möglich. Allerdings können die Behörden bei anonymen Meldungen keine Rückfragen stellen. Wenn wichtige Angaben fehlen, kann das die Auswertung erschweren. Wer anonym bleiben möchte, kann trotzdem melden.
8. Kann ich mehr als eine Meldung abgeben oder später etwas ergänzen?
Ja. Wenn neue Beschwerden, Diagnosen, Befunde oder wichtige Verlaufsinformationen hinzukommen, kann eine erneute Meldung oder Ergänzung sinnvoll sein. Auch wiederholte Meldungen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen, solange sie nachvollziehbar sind und neue oder ergänzende Informationen enthalten. Diese können sogar sinnvoll sein um chronische/dauerhafte Verlaufsformen zu dokumentieren.
10. Erfährt mein Arzt / meine Ärztin von meiner Meldung?
Wenn Betroffene selbst eine Meldung abgeben, wird der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin nicht automatisch darüber informiert. Eine Meldung dient der Arzneimittelsicherheit und geht an die zuständigen Stellen. Unabhängig davon sind Ärzt*innen selbst verpflichtet, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden, wenn sie im Rahmen ihrer Behandlung davon erfahren.
Kontakt
Hast du Fragen, fehlt dir etwas, hast du Fehler gefunden oder möchtest du einfach ein paar nette Worte da lassen?
info [at] fqad-deutschland.de
© 2026 FQAD Initiative Deutschland | All rights reserved.



